Das neue Kooperationsjahr hat begonnen.
Wenn Sie Fragen zur Schulfähigkeit haben, dann wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Bezugserzieherin, die Kooperationslehrerin oder an den Rektor.
Sie können eine Zurückstellung beantragen, oder die Schule kann eine Zurückstellung entscheiden.
In jedem Fall muss die Schulleitung diese Entscheidung treffen.
Um angemessen entscheiden zu können, werden Gespräche mit den Eltern, den Erzieherinnen, der Kooperationslehrkraft, evtl. Schulpsychologen, dem Gesundheitsamt usw. geführt.
Deshalb unsere dringende Bitte, kommen Sie früh auf uns zu, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen.
Vorzeitige Einschulung:
Wenn Ihr Kind im ersten Schuljahr 6 Jahre alt wird, so wird die landläufig „Kannkind“ genannt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind in die Schule gehen sollte bevor es das 6te Lebensjahr erreicht hat, so kommen Sie auf die Bezugserzieherin, die Kooperationslehrerin oder den Rektor zu.
Dann besprechen wir die weiteren Dinge und Regelungen direkt.
Im Namen des ganzen Teams,
Herzliche Grüße
Walther Martin / A. Dominke
Rektor / Kooperationslehrkraft